Trennen sich Ehepartner, müssen sie Rentenansprüche teilen. Eine Leserin fragt, ob die dabei angewandten Regeln auch für Betriebsrenten gelten.
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Die Frage: Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, werden finanzielle Ansprüche verrechnet. Dies gilt auch für Renten. Eine Leserin will sich trennen und fragt, was eine Scheidung für die Ansprüche auf Betriebsrenten bedeutet.